Praktikum

Siehe auch Studienplan Art. 20.

Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psychologinnen bzw. Psychologen mit Universitätsabschluss. Die Studierenden melden ein Praktikum vorher an.

Grundlage für die Anerkennung des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikumsbericht, sowie eine Praktikumsbestätigung der Betreuungsperson. Dieser Praktikumsbericht soll ca. drei Seiten lang sein (Times, 12 pt) und eine Beschreibung der Institution, der Tätigkeiten im Praktikum und eine persönliche Stellungnahme beinhalten. Der Bericht ist bei Melanie Bamert abzugeben.

Die Direktion des Instituts hat folgende Grundsätze für die Anerkennung von Praktika beschlossen:

  • vor dem 3. Studienjahr im Bachelor darf kein Praktikum gemacht werden, das im Master anerkannt werden soll.
  • Das Praktikum ist vorher anzumelden bzw. überprüfen zu lassen und zwar bei der Abteilung, die thematisch mit dem geplanten Praktikum in Bezug steht. Falls Sie nicht ganz sicher sind, ob ihr Praktikum zur Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin gehört, wenden Sie sich an Melanie Bamert.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt wird dieses Praktikum von jeder Abteilung des Institutes anerkannt, weil davon ausgegangen wird, dass solange man genuin psychologische Arbeitsfelder kennengelernt hat, der Sinn des Praktikums erfüllt ist.

1. Praktikum suchen:
Suche ein passendes Praktikum, in welchem du für dich interessante praktische Erfahrungen im Bereich der Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin sammeln willst. Für die Suche bietet sich einmal mehr Google als bester Freund an. Höre dich aber auch bei deinen Kommilitonen/Innen um, erkunde dich auf unserer Homepage (manchmal werden dort offene Praktikumsplätze veröffentlicht) oder besuche die folgende Seite: psypra.ch.
Für die Wahl eines Praktikums ist es wichtig, dass du die Praktikumsanforderungen erfüllst.

2. Praktikumsvoranmeldung:
Fülle das Formular (Link unten) aus und schicke es Melanie Bamert oder lege es in das entsprechende Fach im 3. Stock der Fabrikstrasse 8.

3. Prüfung des Praktikums:
Nun wird dein Praktikum geprüft. Wenn die Praktikumsanforderungen erfüllt sind, erhältst du eine Bestätigungsemail. Somit steht deinem Praktikum nichts mehr im Weg und du kannst dich auf viele spannende Erfahrungen freuen.

4. Nach dem Praktikum:
Nachdem du das Praktikum abgeschlossen hast, reichst du die unterschriebene Praktikumsvoranmeldung, einen Praktikumsbericht und eine Bestätigung oder ein Zeugnis von der Institution, bei welcher zu das Praktikum gemacht hast, ein. Die Unterlagen schickst du erneut an Melanie Bamert oder legst sie in das entsprechende Fach von im 3. Stock der Fabrikstrasse 8.
Beim Praktikumsbericht geht es darum, dass du deinen Praktikumsort und deine Tätigkeit kurz vorstellst und eine Reflektion über deine Erfahrungen machst. Der Bericht beinhaltet +/- 3 Seiten.

5. Anerkennung des Praktikums:
Sind die Unterlagen vollständig eingetroffen, werden diese geprüft und falls alles in Ordnung ist, im KSL eingetragen. Ist dies der Fall, erhältst du erneut eine Bestätigungsemail. Die Anerkennung des Praktikums dauert maximal drei Wochen.

Ich habe die Praktikumsvoranmeldung vergessen. Was nun?

  • Das ist kein grosses Problem. Überprüfe nochmals, ob du die Praktikumsanforderungen erfüllst. Ist dies der Fall, fülle trotzdem die Praktikumsvoranmeldung aus, versehe diese mit einer kurzen Notiz darüber und schicke diese zusammen mit dem Praktikumsbericht und einer Bestätigung oder einem Zeugnis deines Praktikumsplatzes an Melanie Bamert oder lege die Unterlagen in das entsprechende Fach im 3. Stock der Fabrikstrasse 8.
  • Bist du nicht sicher, ob du die Praktikumsanforderungen wirklich erfüllst und möchtest nicht vergebens einen Bericht schreiben, dann richte deine Frage an Melanie Bamert und vereinbare falls nötig einen Besprechungstermin. 

 

Wann muss ich spätestens den Praktikumsbericht einreichen?

  • Es wird empfohlen, den Bericht gleich nach Beenden des Praktikums zu schreiben, weil dann die Erinnerungen noch stark präsent sind. Der Praktikumsbericht eröffnet dir eine Möglichkeit, deinen Erfahrungen zu ordnen und mögliche Schlussfolgerungen für deine berufliche Laufbahn zu ziehen.
  • Ist es dir aber nicht möglich, den Praktikumsbericht gleich im Anschluss zu schreiben, besteht die Deadline spätestens 6 Wochen vor deinem Studienabschluss, sprich vor der Diplomübergabe.

 

Was beinhaltet der Praktikumsbericht?

  • Der Praktikumsbericht soll ca. drei Seiten (Times, 12 pt) umfassen und folgende Teile enthalten:
  1. Beschreibung der Institution
  2. Beschreibung deiner Tätigkeit
  3. Persönliche Stellungnahme/Reflexion.
  • Der Praktikumsbericht wird nicht bewertet.

 

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, damit mein Praktikum anerkannt wird?

  • Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psychologinnen bzw. Psychologen mit Universitätsabschluss. Die Betreuung durch Mediziner_Innen, Pädagog_Innen oder Soziolog_Innen ist nicht möglich. Du meldest dein Praktikum vorher an. Grundlage für die Anerkennung des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikumsbericht, sowie eine Praktikumsbestätigung der Betreuungsperson. Dieser Praktikumsbericht soll ca. drei Seiten lang sein (Times, 12 pt) und eine Beschreibung der Institution, der Tätigkeiten im Praktikum und eine persönliche Stellungnahme beinhalten. Der Bericht ist Melanie Bamert zu schicken.

 

Das Psychologiestudium ist mein zweiter Bildungsweg. Davor habe ich bereits mehrere Jahre in meinem alten Beruf gearbeitet und viele praktische Erfahrungen gesammelt. Muss ich trotzdem noch ein Praktikum machen oder kann ich einen Teil meiner Tätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?

  • Grundsätzlich müssen alle Psychologiestudierenden ein Praktikum absolvieren, weil dies ein wichtiger Bestandteil der universitären Ausbildung zum Psychologen darstellt. Die Anerkennung praktischer Tätigkeiten ist aber in Ausnahmefällen möglich, bedarf aber eine mündliche Besprechung mit der Person, die für die Anerkennung der Praktika verantwortlich ist. Schreibe dazu an Melanie Bamert und vereinbare einen Termin.

 

Kann ich die 300 Stunden meines Praktikums im Teilpensum absolvieren?

  • Ja.

 

Kann ich die Stunden von verschiedenen Praktika kumulieren, um so auf die erforderlichen 300 Stunden zu kommen?

  • Ja.

 

Ist es möglich, das Praktikum im Ausland zu machen?

  • Ja. Es gelten die gleichen Anforderungen für Praktika in der Schweiz oder im Ausland.