Masterprogramm Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin

Neu ab FS 2027

An der Abteilung Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin (GPV) können im Rahmen des Masterstudiums Veranstaltungen im Umfang von 20 ECTS-Punkten belegt werden.
Siehe Neues Masterprogramm GPV.

Wird die Masterarbeit an der Abteilung Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin geschrieben, ist zusätzlich der Besuch des Forschungskolloquiums der Abteilung GPV während zweier Semester (ohne ECTS-Vergabe) vorgeschrieben.

Das neue Masterprogramm gilt für Studierende, die per Frühlingssemester 2027 mit dem Masterstudium beginnen.

Falls Sie vor FS 2027 mit dem Studium der GPV begonnen haben, können Sie nach dem alten Masterprogramm das Studium beenden, oder wahlweise ins neue Programm wechseln.

Links:

Neues Masterprogramm GPV (Studienbeginn per Frühlingssemester 2027 oder danach)

Altes Masterprogramm GPV (Studienbeginn zwischen HS 2022 und HS 2026)

Altes Masterprogramm GPV (Studienbeginn vor HS 2022)

Masterarbeit an der Abteilung Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin

Forschungskolloquium der Abteilung GPV